05.07.2018, 16:26 Uhr

Gründer aufgepasst! NRW-Koalition bringt das Gründerstipendium.NRW an den Start

Seit dem 01. Juli können sich Gründerinnen und Gründer für das Gründerstipendium.NRW bewerben. Nach Förderzusage stehen ihnen bis zu 12 Monaten 1.000 Euro monatlich zur Ver- fügung, um ihre innovativen Ideen mit finanzieller Unterstützung weiterentwickeln zu können. Somit ist ein wichtiger Hinde- rungsgrund von Neugründungen und Start-Ups aus dem Weg geräumt.

„Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Gründerland Nummer 1 machen und unterstützen die Visionäre und Unternehmer von morgen besser unterstützen. Daher freue ich mich sehr, dass wir als NRW-Koalition mit dem Gründerstipendium.NRW Vo- raussetzungen schaffen, die Gründerinnen und Gründern einen einfachen Start ermöglichen. Auch die Stadt Herne und die ganze Region können davon immens profitieren. Das dezentra- le Vergabeverfahren über zahlreiche akkreditierte Gründer- netzwerke in ganz Nordrhein-Westfalen garantiert eine unbüro- kratische und schnelle Stipendien-Vergabe und gewährleistet eine regionale Verortung der Gründerinnen und Gründer garantiert.

Mit der Teilnahme des STARTERCENTER NRW bei der Wirt- schaftsförderungsgesellschaft Herne mbH an dieser Initiative werden innovative Ideen und Unternehmensneugründungen auch in Herne gefördert und somit die Wirtschaftskraft vor Ort erhöht. Ich würde mich über möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit innovativen Unternehmenskonzepten aus Herne freuen, die den Mut und Willen haben ihre Idee auf den Marktzu bringen.“, so Timon Radicke.

Ansprechpartner in Herne ist:

STARTERCENTER NRW bei der Wirtschaftsförderungsge- sellschaft Herne mbH

Gründungsnetzwerk Westring
44629 Herne (Deutschland) Susanne Stegemann stegemann@wfg-herne.de 02323 - 9 25 3 88

Hintergrund:

Um ein Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber, egal ob alleine oder im höchstens drei-köpfigen Team, eine Fach-Jury aus dem ausgewähltem Gründernetzwerk von ihrem Konzeptüberzeugen. Entscheidend sind der „Gründercharakter“ derBewerberinnen und Bewerber sowie die innovative Geschäfts- idee. Diese muss ein, im Vergleich zum Stand der Technik, verbessertes Produkt oder Verfahren, eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerk- male enthalten. Um sich für ein Stipendium bewerben zu kön- nen, muss man volljährig sein, den Wohnsitz in Nordrhein- Westfalen haben und die Gründung darf noch nicht erfolgt sein bzw. sollte weniger als ein Jahr zurückliegen. Auf der Websitewww.gruenderstipendium.nrw/gruenden können sich alle inte- ressierten Bewerberinnen und Bewerber über die ersten Schrit- te der Bewerbung und den weiteren Verlauf informieren sowie alle Bewerbungsstandorte einsehen.